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Beitragsordnung

  1. Alle ordentlichen Mitglieder zahlen ein Aufnahmegebühr in Höhe von 750,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
  2. Alle ordentlichen Mitglieder des Vereins zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes ganz oder teilweise auf die Erhebung von Aufnahmegebühren, Beiträgen und Umlagen verzichten.
  3. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen erhoben werden. Über die Höhe der Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Umlage darf die einfache Höhe der Beitragsbemessung nach Punkt 4 nicht übersteigen.
  4. Es gelten folgende Beitragsbemessungen.

  5. Mitgliedskategorie Jahresbeitrag zzgl. Mehrwertsteuer
    Unternehmen
    - bis zu 10 Mitarbeiter 150,00 €
    - von 11 bis 25 Mitarbeiter 250,00 €
    - von 26 bis 50 Mitarbeiter 500,00 €
    - von 51 bis 100 Mitarbeiter 750,00 €
    - mehr als 100 Mitarbeiter 1000,00 €
     
    Natürliche Personen
    (die nicht Unternehmer sind) 100,00 €

  6. Nichtmitglieder, die den Verein unterstützen wollen, haben das Recht, sich Förderer des Vereins zu nennen. Die Mindestzuwendung an den Verein beträgt 100,00 € pro Jahr. Der Verein behält sich das Recht auf Veröffentlichung des Förderers vor. Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung besteht nicht.
  7. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahmebestätigung durch den Vorstand und ist dann jeweils im Voraus bis spätestens zum 01. März eines Kalenderjahres fällig. Bei Eintritt in den Verein während des laufenden Geschäftsjahres wird der Mitgliedsbeitrag quartalsanteilig berechnet und im Monat nach der Aufnahme fällig.
  8. Die Mitglieder bleiben aufgefordert, die Arbeit des Vereins durch Spenden sowie durch Dienstleistungen zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen zu unterstützen.
  9. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand über den Haushaltsplan zu unterrichten. Der Vorstand hat jährlich vor der Mitgliederversammlung Rechenschaft zu erstatten und eine Entlastung zu beantragen. Die Rechnungslegung des Vorstandes wird durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Rechnungsprüfer kontrolliert.
  10. Die Kündigungsfrist für die Beendigung der Mitgliedschaft beträgt 3 Monate zum Jahresende. Eine Rückerstattung geleisteter Aufnahmegebühren, Beiträge oder Umlagen bei Austritt erfolgt nicht.